Klinische Studien und Selbstständigkeit? Ja, bitte! – Was muss ich tun und worauf muss ich achten?

Prinzipiell haben alle diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekräfte das Recht, ihren Beruf nicht nur im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auch freiberuflich auszuüben. Die Berechtigung zur freiberuflichen Berufsausübung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller seinen beruflichen Standort in Österreich hat.
In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie Ihr Ziel als freiberufliche Pflegekraft zu arbeiten am besten erreichen.
Kursleitung: Mag. Valentina Jovanoska

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